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Meldung vom 08. April 2011
http://www.sphaerentor.com/wh40k/index.php?file=archiv.php&id=2560

GW vs. Chapterhouse

»Games Workshop im Rechtsstreit mit einem Hersteller von Ergänzungsteilen für Wh40k-Miniaturen.«


Wie der Besitzer von Chapterhouse Studios LLC nun mitteilte, habe er kostenfreie Hilfe der renommierten Anwaltskanzlei Winston & Strawn LLP erhalten, welche nun die Verteidigung gegenüber der Anklage von Games Workshop übernehmen würden.

Chapterhouse stellt Ergänzungsteile für Warhammer 40.000 Miniaturen her, so z.B. Schulterpanzer für Space Wolves und Tervigon-Waffenarme für den Carnifex-Bausatz. Rechtlich gesehen scheint es kein Problem zu sein, solche Teile herzustellen und auch namentlich als solche zu vermarkten, siehe zum Vergleich alternative Komponenten bei Autos von Drittanbietern. Opel kann niemanden dafür verklagen, Autoradios anzubieten, die maßgeschneidert in ihre Modelle hineinpassen. Games Workshops Klage beruht daher - wieder einmal - auf dem "Intellectual Property", dem Geistigen Eigentum. Die Aktivitäten von Chapterhouse sollen unterbunden oder eingeschränkt werden, da die Zusatzteile vom Design her zu sehr GWs Artworks, Beschreibungen, etc. ähneln würden.

Man darf gespannt sein, wie der Rechtsstreit ausgeht, da er für die weitere Zukunft maßgebliche Folgen haben könnte.

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